Obligatorisches Schiessen
Alle schiesspflichtigen Angehörigen der Armee, welche mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind, nehmen jährlich an einer obligatorischen Schiessübung teil.
Auch wer eine Leihwaffe bezogen hat, ist verpflichtet 2x innerhalb von 3 Jahren das obligatorische Programm zu absolvieren.
Die Gemeinde Mattstetten und die Feldschützen Mattstetten ermöglichen es Schiesspflichtigen, das Obligatorische im Schützenhaus Wasebode zu absolvieren. (3 Termine jährlich. Siehe Jahresprogramm.)
Für die Feldschützen Mattstetten gehört das Obligatorische zur Jahresmeisterschaft.
Quellen admin.ch:
- Verordnung vom 5. Dezember 2003 über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung)
- Verordnung des VBS vom 11. Dezember 2003 über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung des VBS)


Informationen
Programm
- Scheibe A5 / 5 Schuss / 25 Pkte max.
- Probeschüsse nach Bedarf
- 5 Einzelschüsse
- Scheibe B4 / 15 Schuss / 60 Pkte max.
- Probeschüsse nach Bedarf
- 5 Einzelschüsse
- 2 Schüsse Serie
- 3 Schüsse Serie
- 5 Schüsse Serie
Verantwortlichkeiten
(Stand 15. Juni 2018)
Durchführung: FS Mattstetten